Die Gesetzgebung lässt es zu, dem Mitarbeiter monatlichen einen Sachbezug zukommen zulassen.
Hierfür gibt es bestimmte Anforderungen, welche der Isen-Gutschein erfüllt.
Der Betrag kommt daher in voller Höhe dem Mitarbeiter zu Gute.
Lohnnebenkosten fallen nicht an.
 	- Maximalbetrag von 50 Euro pro Monat
 
 	- Sowohl einmalige als auch regelmäßige Zuwendung ist begünstigt
 
 	- Die Ausgabe muss monatlich dokumentiert werden
 
 	- Keine Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer
 
 	- Keine Umsatzsteuerpflicht
 
 	- Der Aufwand ist voll als Personalaufwand absetzbar
 
 	- Der Betrag muss zusätzlich zum Lohn ausbezahlt werden (Keine Umwandlung, Lohnkürzung etc.)
 
 	- Die Einlösung des Gutscheines kann durch den Mitarbeiter in allen Betrieben des Werberinges und auch gesammelt erfolgen
 
 	- Der Gutschein kann einfach in der Sparkasse in Isen oder online erworben werden
 
Bei Fragen stehen Martin Weiderer (
weiderer@werberingisen.de) als Kassier des Werberings und Herr Stangl von der 
Steuerberatung KM pro gerne zur Verfügung zur Verfügung.