Die Gesetzgebung lässt es zu, dem Mitarbeiter monatlichen einen Sachbezug zukommen zulassen. Hierfür gibt es bestimmte Anforderungen, welche der Isen-Gutschein erfüllt. Der Betrag kommt daher in voller Höhe dem Mitarbeiter zu Gute. Lohnnebenkosten fallen nicht an.
  • Maximalbetrag von 50 Euro pro Monat
  • Sowohl einmalige als auch regelmäßige Zuwendung ist begünstigt
  • Die Ausgabe muss monatlich dokumentiert werden
  • Keine Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Keine Umsatzsteuerpflicht
  • Der Aufwand ist voll als Personalaufwand absetzbar
  • Der Betrag muss zusätzlich zum Lohn ausbezahlt werden (Keine Umwandlung, Lohnkürzung etc.)
  • Die Einlösung des Gutscheines kann durch den Mitarbeiter in allen Betrieben des Werberinges und auch gesammelt erfolgen
  • Der Gutschein kann einfach in der Sparkasse in Isen oder online erworben werden
Bei Fragen stehen Martin Weiderer (weiderer@werberingisen.de) als Kassier des Werberings und Herr Stangl von der Steuerberatung KM pro gerne zur Verfügung zur Verfügung.
Wie Ihr vielleicht bereits im Marktboten gelesen habt, haben wir die Isen-Gutscheine neu aufgelegt. 
Eigentlich gibt es nur eine wichtige Neuerung: Sie sind etwas kleiner / handlicher geworden, so dass sie in die meisten Geldbeutel passen. 
 
Hier nochmal alle Details im Überblick:
  • Ideal als privates Geschenk und steuerfreier Mitarbeiter-Sachbezug „Lohnzuckerl“
  • Gutscheine gibt es im Wert von 10 €, 20 € und 50 €
  • Kaufkraft bleibt im Ort!
  • 24/7 online bestellbar
  • Einlösbar bei 50 Unternehmen im Markt Isen
  • Neues Format, passt in die meisten Geldbeutel
 
Schickt uns gerne Euere Fragen und auch Feedback

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